Stab

Stab

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Stab [ʃta:p], der; -[e]s, Stäbe ['ʃtɛ:bə]:
1.
a) meist runder, verhältnismäßig dünner und meist nicht sehr langer, einem Stock ähnlicher Gegenstand aus unterschiedlichem hartem Material (z. B. Holz, Metall):
die Stäbe eines Gitters; der Stab des Dirigenten.
Syn.: Stange.
Zus.: Bambusstab, Eisenstab, Gitterstab, Hirtenstab, Holzstab, Messstab, Metallstab, Pilgerstab, Staffelstab, Zauberstab.
b) beim Stabhochsprung verwendete lange, runde, elastische Stange:
die Springerin legt sich den Stab für ihren Weltrekordversuch zurecht.
2. Gruppe von verantwortlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen [die eine leitende Persönlichkeit umgeben oder begleiten]:
ein Stab von Sachverständigen; der General kam mit seinem ganzen Stab.
Syn.: Mannschaft (ugs.), Team.
Zus.: Beraterstab, Führungsstab, Krisenstab, Mitarbeiterstab.

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Stab 〈m. 1u
1. (bes. runder, glatter) Stock (Wander\Stab), dünne Stange (Holz\Stab, Gitter\Stab), als Turngerät für Stabhochsprung, als Zeichen einer bes. Würde (Bischofs\Stab, Marschall\Stab)
2. 〈fig.〉
2.1 〈Mil.〉 Hilfspersonal von Kommandeuren (vom Bataillon an aufwärts) (General\Stab, Regiments\Stab)
2.2 Gesamtheit der leitenden Angestellten eines Unternehmens
2.3 Gruppe von Mitarbeitern um eine leitende Persönlichkeit (Mitarbeiter\Stab)
● den \Stab führen die musikal. Leitung haben, dirigieren; den \Stab über jmdn. 〈eigtl.: über jmdm.〉 brechen 〈fig.〉 ihn verurteilen [<ahd. stab; zu idg. *steb(h)- „stehen machen, stützen“; urspr. also „Stütze“; vom Befehlsstab des Feldherrn auf die Gruppe der verantwortl. Offiziere übertragen]

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Stab , der; -[e]s, Stäbe [mhd. stap, ahd. stab, eigtl. = der Stützende, steif Machende]:
1.
a) im Querschnitt meist runder, glatter, einem Stock ähnlicher Gegenstand aus Holz, Metall o. Ä.:
ein langer, dünner, elastischer S.;
ein S. aus Holz;
die eisernen Stäbe des Käfigs, Gitters;
den S. über jmdn., etw. brechen (geh.; jmdn., etw. moralisch verurteilen, verdammen; früher wurde über dem Kopf eines zum Tode Verurteilten vom Richter vor der Hinrichtung der sog. Gerichtsstab zerbrochen u. ihm vor die Füße geworfen: du solltest nicht vorschnell den S. über sie, ihr Verhalten brechen);
b) (geh.) Taktstock:
der Dirigent hob den S.;
c) Kurzf. von Staffelstab;
d) Kurzf. von Stabhochsprungstab;
e) Kurzf. von Zauberstab (1);
f) Kurzf. von Marschallstab, Abtsstab, Bischofsstab.
2. [nach dem Befehlsstab (Marschallstab) des Feldherrn]
a) (Militär) Gruppe von Offizieren o. Ä., die den Kommandeur eines Verbandes bei der Erfüllung seiner Führungsaufgaben unterstützen:
er ist Hauptmann beim/(seltener:) im S.;
zum S. gehören;
b) Gruppe von Mitarbeitern, Experten [um eine leitende Person], die oft für eine bestimmte Aufgabe zusammengestellt wird:
der technische S. eines Betriebs;
ein S. von Sachverständigen.

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Stab,
 
1) allgemein: runder, länglicher, also stockähnlicher Gegenstand; oft Abzeichen der Macht und Würde, auch der Zauberkraft, in besonderer Ausführung Amtsabzeichen, besonders der Herrscher (Zepter), der Bischöfe (Bischofsstab) und Marschälle (Marschallstab).
 
 2) Baukunst, Möbelbau: längliches Profilglied, oft als ornamentierte Zierleiste, z. B. Rund-, Viertel-, Perl-, Eier-, Birnstab.
 
 3) Festigkeitslehre: gerader oder gekrümmter langer Körper von annähernd gleich bleibendem Querschnitt und hinreichender Steifigkeit, um Kräfte aufnehmen oder übertragen zu können. Je nach Beanspruchung unterscheidet man Zug-, Druck-, Knick- und Torsionsstab. In der konstruktiven Anwendung sind Stäbe meist Glieder eines Fachwerks. Druckstäbe bestehen im Allgemeinen aus mehreren Einzelstäben, die in regelmäßigen Abständen durch Querverbindungen zusammengefasst sind, im Stahl- und Leichtmetallbau z. B. durch angenietete oder angeschweißte Bindebleche (Rahmenstab). Knickung.
 
 4) Heraldik: ein verschmälerter Pfahl.
 
 5) alte deutsche Längeneinheit, die meist 2 Ellen galt (in Preußen aber 1¾ Ellen = 1,17 m). 1868-84 war Stab im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reich die Bezeichnung für Meter.
 
 6) Militärwesen: Bezeichnung für die Gesamtheit der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die jeweils einem Kommandeur oder Befehlshaber eines Truppenkörpers (ab Bataillon aufwärts) oder einem Dienststellenleiter zur Unterstützung beigegeben sind. Zur rationellen Abwicklung der Führungsarbeit ist ein Stab in sachlich zusammenhängende, abgegrenzte Aufgabenbereiche gegliedert.
 
 7) Organisation: Stabs|stelle, organisatorische Einheit, die als Leitungshilfsstelle zur Unterstützung einer oder mehrerer Instanzen eingerichtet wird. Die Aufgaben des Stabs umfassen die Vorbereitung von Entscheidungen (Informationsbeschaffung, -bearbeitung und -weiterleitung), Beratungstätigkeiten sowie die Unterstützung von Instanzen bei Planungs- und Kontrollaufgaben. Bei umfänglichen Aufgaben werden Stabsabteilungen eingerichtet. Generalisierte Stäbe tragen zur Entlastung bei, indem sie Teilaufgaben verschiedener Tätigkeitsbereiche der vorgesetzten Instanz übernehmen (z. B. Vorstandsassistenz); spezialisierte Stäbe werden zur fachspezifischen Unterstützung einer oder mehrerer Instanzen eingerichtet. Definitionsgemäß verfügen Stäbe außer gegenüber den unmittelbar unterstellten Mitarbeitern über keine Weisungsrechte; in der Praxis wird aber v. a. spezialisierten Stäben die Befugnis zum Erlass fachbezogener Weisungen (abgeleitete Weisungsbefugnis) eingeräumt.
 
 8) Sport: 1) in der Leichtathletik a) Staffelstab, der beim Staffellauf weitergegeben wird; b) Stange für den Stabhochsprung; 2) beim Turnen und in der Gymnastik ein Handgerät für Frei- und Gruppenübungen.
 

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Stab, der; -[e]s, Stäbe [mhd. stap, ahd. stab, eigtl. = der Stützende, steif Machende; 2: nach dem Befehlsstab (Marschallstab) des Feldherrn]: 1. a) im Querschnitt meist runder, glatter, einem Stock ähnlicher Gegenstand aus Holz, Metall o. Ä.: ein langer, geglätteter, dünner, dicker, massiver, elastischer S.; ein S. aus Holz, Stahl, Kunststoff; die eisernen Stäbe des Käfigs, Gitters; Bandarilheiros, spitze, bunt bebänderte Stäbe in den Händen, und im gleichen Stil gekleidete Capeadores ... schritten hinter ihnen (Th. Mann, Krull 430); *den S. über jmdn., etw. brechen (geh.; jmdn., etw. moralisch verurteilen, verdammen; früher wurde über dem Kopf eines zum Tode Verurteilten vom Richter vor der Hinrichtung der sog. Gerichtsstab zerbrochen u. ihm vor die Füße geworfen): du solltest nicht vorschnell den S. über sie, ihr Verhalten brechen; b) (geh.) Taktstock: der Dirigent hob den S.; c) kurz für ↑Staffelstab: der S. fiel beim Wechsel zu Boden; den S. verlieren; d) kurz für ↑Stabhochsprungstab: du musst den S. möglichst weit oben fassen; e) kurz für ↑Zauberstab: der Zauberer berührte es mit seinem S.; f) kurz für ↑Abtsstab, ↑Bischofsstab, 1Marschallstab u. Ä. 2. a) (Milit.) Gruppe von Offizieren o. Ä., die den Kommandeur eines Verbandes bei der Erfüllung seiner Führungsaufgaben unterstützen: Zusätzliche Korpsbefehle für Truppenführer, die keine Truppe mehr und nur noch ihre Stäbe um sich hatten ... (Plievier, Stalingrad 287); er ist Hauptmann beim/(seltener:) im S.; zum S. gehören; b) Gruppe von Mitarbeitern, Experten [um eine leitende Person], die oft für eine bestimmte Aufgabe zusammengestellt wird: der technische S. eines Betriebs; ein S. von Sachverständigen; das Verdienst Israels, das mit seinem reichen S. an wissenschaftlichen und technischen Fachleuten ... (natur 8, 1991, 45); Es hatte auch seine Vorteile, als Politik in sorgsamer Analyse und ruhiger Korrespondenz, statt in aufgeregten Konferenzen mit aufgeplusterten Stäben geformt wurde (W. Brandt, Begegnungen 187).

Universal-Lexikon. 2012.

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